Fußgänger

Der Umweltverbund
Der Umweltverbund: Radfahrer, Fußgänger und der öffentlicher Nahverkehr.

Fußgänger sind von der Geschwindigkeitsbeschränkung direkt nicht betroffen, da sie gar nicht viel schneller als 30 km/h rennen können. Abgesehen davon gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen auch nicht für Fußgänger, da in der StVO ausdrücklich von Fahrzeugen die Rede ist.

Tempo 30 hat für Fußgänger aber andere Vorteile:

  • Sie sind geringerem Lärm ausgesetzt,
  • müssen weniger Schadstoffe einatmen,
  • fühlen sich auf der Straße sicherer,
  • und sind es objektiv auch,
  • es wird einfacher, die Straße zu queren und
  • es entsteht weniger Streß durch Konfliktsituationen und Beinahe-Unfälle.

Radfahrer

Radfahrer sind auch an das Tempolimit gebunden. Da es aber ohnehin aus Sicherheitsgründen nicht angebracht ist, innerorts mit dem Fahrrad mehr als 30 km/h zu fahren, ist diese Einschränkung nicht wesentlich.

Stattdessen profitiert der Radverkehr anderweitig von Tempo 30: Die Sicherheit im Straßenverkehr nimmt zu. Und natürlich ist es auch für Radfahrer angenehmer, wenn sie weniger Lärm und Schadstoffe ertragen müssen.

Öffentlicher Nahverkehr

Eine Temposenkung betrifft vor allem Busse und zum Teil auch Straßenbahnen: Diese müssen sich an die geringeren Geschwindigkeiten halten, was Auswirkungen auf die Abfahrtszeiten haben kann. Dies muss unbedingt vor Änderungen geprüft und die Fahrpläne entsprechend angepasst werden.

Aber auch der öffentliche Nahverkehr profitiert von einem flüssigeren Verkehr: So wird beispielsweise das Einfädeln nach einem Halt für die Busse einfacher.

An einigen Stellen gibt es auch Haltestellen von Straßenbahnen, die in der Fahrbahnmitte sind und bei denen die Gäste beim Aus- und Einsteigen direkt eine Straße queren müssen. Das ist bei Tempo 30 natürlich auch sicherer.